Öffentlich, nichtöffentlich
Auch angefragt: Die Stammtischbank. Foto: Engel
Stadtrat Max Naber, CSU, hat bei Facebook einen interessanten Kommentar zur Weinrotes Welterbe-Kolumne von Sonntag Früh abgegeben: „Herr Spielbauer hat wohl eine Erinnerungslücke. In der letzten Stadtratssitzung wurde das Thema im nichtöffentlichen Teil von Stadträten angesprochen. Oberbürgermeister Markus Pannermayr hat daraufhin erklärt, dass es im Herbst im Ordnungsausschuss grundlegend erörtert werden soll.“
In der Kolumne habe ich Johannes Spielbauer mit folgendem Satz zitiert: „Dazu (zu einer liberaleren Schirmordnung am Stadtplatz, d. Red.) werde ich demnächst dann auch einen Antrag an den Ordnungsausschuss senden.“ Diesen Satz habe ich in der Kolumne so eingeordnet: „Damit wird’s spannend. Auf dieser Website haben kürzlich die Chefs aller Fraktionen Bereitschaft zur Neufassung erklärt. Aber Spielbauer ist der bisher einzige, der tatsächlich handelt.“
Wie Max Nabers Kommentar aufzeigt, trifft diese Einordnung nicht zur Gänze zu. Wie wir nun wissen, ist in der jüngsten Stadtratssitzung das Thema tatsächlich schon angesprochen worden. Erst hat Hans Ritt, CSU, zur ebenfalls umstrittenen Stammtischbank des Gäubodenhofs angefragt, und die Antwort war, dass die Bestimmungen eben so sind. Das war aber im öffentlichen Teil. Später, im nichtöffentlichen Teil, hat Peter Euler, SPD, zu den Schirmen angefragt. Auf diese Anfrage hin hat der OB eine Behandlung im Herbst angekündigt. Weil die Ankündigung aber im nichtöffentlichen Teil war, hat niemand außerhalb des Stadtrats davon erfahren.
Vorteil der Öffentlichkeit
Einerseits ist das gut. Es zeigt, dass aus nichtöffentlichen Sitzungen nicht ausgeplaudert wird. Andererseits ist es aber auch schade. Ein wichtiger Grundsatz der Bayerischen Gemeindeordnung ist: Es soll in bayerischen Stadt- und Gemeinderäten alles öffentlich angesprochen werden, mit wenigen Ausnahmen. Solche Ausnahmen sind Themen wie Schutz des öffentlichen Wohls, berechtigte Interessen Einzelner oder Personal- und Grundstücksangelegenheiten.
Anfragen zu einem Stadtplatz-Ordnungsthema könnte man leicht auch öffentlich stellen. Politik ist auch eine Kommunikationsfrage, und nichts spricht dagegen, eine solche Anfrage im öffentlichen Teil zu stellen oder zumindest die Antwort schnell öffentlich zu machen.
Eine Anfrage im öffentlichen Teil hätte große Vorteile gehabt. Die Politik hätte interessierten Bürgern – Gastronomen, Gästen, Medien – signalisiert: Wir sehen, dass da ein Problem ist, wir kümmern uns, wir nehmen das ernst. Das wäre gut gewesen. Es wäre auch nicht der falsche Eindruck entstanden, dass nur ein einziger Stadtrat das Thema angehen will.
Antrag überflüssig
Einen Antrag stellen Stadträte üblicherweise, um ein Thema zur Beratung zu bringen, das die Verwaltung noch nicht auf dem Schirm hat. Weil der OB aber schon auf eine mündliche Anfrage erklärt hat, das Thema werde im Herbst im Ausschuss behandelt, braucht es einen solchen Antrag nicht mehr. Jeder Stadtrat weiß, dass das Thema kommt und kann in der Sitzung einen Änderungsvorschlag bringen. Ein parallel laufender Antrag ist deshalb überflüssig.
Damit ist es so: Das Thema wird im Herbst diskutiert werden. Das ist gut, und Spielbauers Antrag ist dazu gar nicht notwendig. Das wissen wir aber erst, seit Max Naber gepostet hat, dass der OB auf eine Anfrage im nichtöffentlichen Teil erklärt hat, das Thema werde behandelt.
Wenn solche Anfragen nichtöffentlich gestellt werden, kann niemand außerhalb der Sitzung davon wissen. Das könnte man nur, wenn man nach jeder Sitzung nachfragen würde, ob vielleicht im nichtöffentlichen Teil Fragen gestellt wurden, die man öffentlich genauso stellen hätten können. Das wäre sehr anstrengend, und zwar für alle. Einfacher wäre deshalb, wenn öffentlich Behandelbares öffentlich behandelt wird.