Die Sache stinkt
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Gestern Nachmittag in der SAuV: Der Wahlausschuss segnet alle Wahlvorschläge zur Kommunalwahl ab. Ein paar unwesentliche Änderungen bei den Stadtratslisten der Linken und Grünen, aber die umstrittene Liste der Freien Wähler (FW) geht ohne Beanstandung durch. Wie das geschehen konnte, ist durchaus bemerkenswert: Die Sache stinkt.
Nach der Aufstellung der FW-Stadtratsliste hatten etliche Freie Wähler Einspruch gegen die Aufstellung erhoben, weil die Plätze im Block gewählt wurden statt einzeln. Im Wahlausschuss empfiehlt Straubings oberster Stadtjurist Michael Hartl als Ausschussvorsitzender aber, die Liste für gültig zu erklären. Der Ausschuss folgt dem. Hartl begründet das damit, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Blockwahl zulässt; es müsse, sagt Hartl, zwar eine Möglichkeit zu einer Änderung der Liste gegeben sein, aber diese Änderung müsse vor der Blockwahl beantragt werden. Ein solcher Antrag, sagt Hartl, sei aber nicht erfolgt: „Es ist kein Änderungsantrag gestellt worden.“
Wie kommt Hartl zu dieser Aussage? Denn es wurde ein solcher Antrag gestellt. Ich war auf dem fraglichen Wahlabend, und es war so: Der Versammlungsleiter - Kirchroths FW-Bürgermeister Matthias Fischer - schlägt vor, alle 40 Kandidaten der Liste im Block zu wählen, also eine Abstimmung über die gesamte Liste. Aber das Freie Wähler-Mitglied Benno Zappe stellt einen Antrag: „Ich beantrage, über die Liste einzeln abzustimmen, und zwar in geheimer Wahl.“ Darüber wird abgestimmt. Es gibt eine Mehrheit für Einzelwahl.
Wie der Ablauf wirklich war
Ziel von Zappes Antrag ist, den nur auf Platz 7 platzierten und von Parteichef Stephan Weckmann ungeliebten OB-Kandidaten Christoph Weinholzner weiter nach vorne zu bringen. Fischer lässt über Platz 1 abstimmen, Weinholzner unterliegt dabei knapp gegen Weckmann. Nun müsste Fischer nach Bewerbern zu Platz 2 fragen, dann die weiteren Plätze. Doch Fischer fragt nicht. Völlig überraschend schlägt Fischer erneut eine Blockwahl vor. Zappe wiederholt seinen Antrag. „Über wie viele Plätze?“, fragt Fischer nun, „die ersten zehn?“ Zappe ruft: „Die ersten 20!“ Fischer lässt zum zweiten Mal abstimmen, über den selben Antrag, und plötzlich ist da eine Mehrheit für Blockwahl, und es wird im Block gewählt. Das gültige erste Abstimmungsergebnis ist damit ignoriert und ein Vorrücken Weinholzners unmöglich gemacht.
Nach der Sitzung frage ich Hartl, wie es möglich ist, dass der Ausschuss das alles für zulässig erklärt. Hartl sagt, Versammlungsleitung und Schriftführer hätten auf seine Anfrage gesagt, es sei kein Änderungsantrag gestellt worden. Aber ich habe Zappes Änderungsantrag gehört und miterlebt, wie die Versammlung auf Einzelwahl entschieden hat und wie das von der Versammlungsleitung ignoriert worden ist, und Zappe sagt, dass das in den Einwendungen auch schriftlich vorliegt. Doch offenbar reicht für eine Entscheidung allein, was die Versammlungsleitung sagt.
Deshalb frage ich Hartl: Hätte der Wahlausschuss anders entschieden, wenn auch die Versammlungsleitung die Vorgänge um diese Blockwahl so geschildert hätten wie ich? Hartl sagt, dann hätte sich zumindest die Frage gestellt, ob man nach einer gültigen Abstimmung – nämlich für Einzelwahl – plötzlich noch einmal abstimmen kann.
Wie viele Abstimmungen hättens denn gern?
Ich behaupte: Natürlich kann man das nicht. Man kann nicht abstimmen und wenn das Ergebnis nicht passt, plötzlich und mittendrin neu abstimmen. Könnte man das, wären Abstimmungen und letztlich auch Wahlen sinnlos: Man könnte wählen und knapp verlieren, dann zwei oder drei Stimmberechtigte umdrehen und neu abstimmen lassen über eine Frage, die bereits entschieden ist. Das wäre Politik nach dem Motto „Wie viele Abstimmungen hättens denn gern?“, und das klingt etwas zu sehr nach Bananenrepublik.
Bei den Freien Wählern wurde entschieden, dass über die Plätze 01 bis 20 in Einzelwahl entschieden wird; diese Abstimmung war gültig. Diese Abstimmung hat der Versammlungsleiter nach der ersten Einzelwahl ignoriert und neu über Blockwahl abstimmen lassen. Das ist im Grunde ein unerhörter Vorgang. Aber der Versammlungsleiter kommt damit durch, weil der Wahlausschuss sagt, dass Versammlungsleiter und Schriftführer sagen, es sei kein Änderungsantrag gestellt worden.
Vielleicht war Zappes Fehler, dass er seinen Antrag wiederholt hat. Vielleicht hätte er sagen sollen, dass bereits abgestimmt wurde und eine Mehrheit seinem Antrag zugestimmt hat. Aber sein Änderungsantrag war erkennbar da, und er ist ignoriert worden. Und warum sind einige aus der ursprünglichen Mehrheit plötzlich umgefallen? Warum sind sie nun für einen Vorschlag, der gar nicht gestellt werden hätte dürfen? Das weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, wie man sagen kann, es habe keinen Änderungsantrag gegeben. Und ich weiß nicht, ob diejenigen Freien Wähler, die sich aus meiner Sicht völlig zu Recht überfahren fühlen, nun klagen sollten. Vor Gericht und auf hoher See, sagt man, ist man in Gottes Hand. Aber die Sache stinkt, und zwar nach Banane.
