Springmesser-Abgabe zum 1. Oktober

Ist das ein Springmesser? Nein, normales Taschenmesser. Foto: Engel

Was glauben Sie: wie viele Springmesser werden in Straubing abgegeben worden sein bis zum 1. Oktober 2025? Im verschlossenen Behälter, nach vorheriger Terminabsprache und ohne Gebührenrechnung? So ist das nämlich seit Kurzem Gesetz, wie Stadt und Landkreis Straubing mitgeteilt haben. Ich fürchte: kein einziges wird abgegeben werden, abgesehen vom im Nachlass eines verstorbenen Jägers gefundenen Messer, das dessen 76-jährige Witwe aus Liebe zu Recht und Gesetz in einer Zigarrenschachtel zur Polizei gebracht haben wird.

Der Staat kann manchmal rührend sein in seiner Hilflosigkeit. Die Art, wie er Messerangriffe in den Griff zu bekommen hofft: Rührend. In München, Nürnberg, Augsburg und Würzburg ist das Mitführen von Waffen zum Hauptbahnhof seit Juni verboten. In Regensburg war’s am Hauptbahnhof in der Vorweihnachtszeit verboten. Überhaupt ist seit kurzem bei allen öffentlichen Veranstaltungen das Mitführen von Waffen und Messern verboten. Und bei Springmessern ist auch der Erwerb und Besitz schon verboten.

Mit Termin, aber gebührenfrei

Stadt und Landkreis Straubing weisen deshalb jetzt auf Folgendes hin: Wer unerlaubt ein Springmesser besitzt, muss es bis zum 1. Oktober entweder an Polizei oder Behörden übergeben oder an jemandem, der eine Besitzerlaubnis hat, einem Waffenhändler zum Beispiel.

Denn im Waffengesetz steht: „Wer ein am 31. Oktober 2024 unerlaubt besessenes Springmesser bis zum 1. Oktober 2025 einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.“

Es folgt ein noch längerer Satz: „Der vormalige unerlaubte Erwerb, der vormalige unerlaubte Besitz oder das vormalige unerlaubte Führen oder das unerlaubte Verbringen der Springmesser bleiben für die Personen, die die Gegenstände nach Satz 1 einem Berechtigten, einer zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergeben haben, in Bezug auf ihre im Verwaltungsverfahren zu beurteilende waffenrechtliche Zuverlässigkeit sanktionslos.“ Alles klar?

Regensburg: Messerangriffe verdreifacht

Auf dem Weg zur Übergabe muss das Messer aber in einem verschlossenen Behälter sein, sonst gilt es nicht, da ist der Staat streng. Und zuvor muss man anrufen und einen Termin ausmachen. Sonst darf man nicht kommen. Und wenn man dann kommt, muss man aber nichts dafür bezahlen. Denn der Staat ist dein Freund und er sagt: „Für die Abgabe werden keine Gebühren erhoben.“

Der Staat würde das alles nicht machen, sähe er darin nicht einen konsequenten und entschlossenen Beitrag gegen Messerkriminalität. Seinen stets wachsamen Augen ist nicht entgangen, dass das Einstechen auf Menschen zwar schon immer verboten war, dieses Verbot aber immer öfter missachtet wird.

In Regensburg hat sich die Zahl der Messerattacken von 2022 auf 2023 mehr als verdreifacht, von 14 auf 47, faktisch pro Woche ein Angriff. In Straubing kommt es auch immer wieder zu Messerkriminalität, Ende November zum Beispiel, ein Messerüberfall auf eine Frau in der Inneren Frühlingsstraße.

Der Staat muss handeln. Aber härtere Strafen? Geht nicht. Härtere Strafen wären Symbolpolitik, fragen Sie nach bei FDP, Grünen oder Saskia Esken. Also muss was Anderes her, nämlich Messerverbotszonen. Weil dort die Polizei kontrollieren kann, was sie aber nicht ausreichend tun kann, weil sie unterbesetzt ist. Aber wenn sie das nicht tut und es passiert was, kann man wenigstens fragen, warum die Polizei ihre Möglichkeiten nicht ausschöpft.

Also, was bleibt? Die straf- und gebührenfreie Selbstaufgabe bis zum 1. Oktober. Das ist so hilflos, so rührend.

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